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   VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618   

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https://dejure.org/2019,39044
VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 (https://dejure.org/2019,39044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 (https://dejure.org/2019,39044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 20 CS 19.1618 (https://dejure.org/2019,39044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 37 Abs. 2, § 39 Abs. 2; RL 2006/7/ EU Art. 1 Abs. 3 S. 2
    Nutzungsuntersagung für "Badeweiher" - Fehlen einer Wasseraufbereitung

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung für "Badeweiher" - Fehlen einer Wasseraufbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 03.02.2003 - 24 CS 02.2800
    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618
    Diese haben zwar keinen Normcharakter, ihnen kommt jedoch der Stellenwert eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.2012 - 3 B 88/11 - juris; BayVGH B.v. 3.2.2003 - 24 CS 02.2800 - juris Rn. 22 ff.).

    Die Übertragung von Krankheitserregern hat eine über die individuelle Entscheidung hinausgehende Tragweite (so auch BayVGH, B.v. 3.2.2003 - 24 CS 02.2800 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11

    Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Dosierungsauflage; Risiko von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618
    Diese haben zwar keinen Normcharakter, ihnen kommt jedoch der Stellenwert eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu (vgl. BVerwG, B.v. 12.6.2012 - 3 B 88/11 - juris; BayVGH B.v. 3.2.2003 - 24 CS 02.2800 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 03.07.2007 - 14 CS 07.966

    Verfüllung in der Tongrube Oberniederndorf muss beseitigt werden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618
    Der in § 37 Abs. 1 und 2 IfSG enthaltene Besorgnisgrundsatz (BayVGH, B.v. 3.7.2007 - 14 CS 07.966 - juris Rn. 42, 43; vgl. § 32 Abs. 2 WHG) besagt, dass Einwirkungen von Wasser auf die menschliche Gesundheit nach menschlichem Ermessen unwahrscheinlich sein müssen.
  • VG Ansbach, 04.05.2022 - AN 14 K 20.01604

    Definition des Badegewässers nach der RL 2006/7/EG, individuelle

    Eine Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 IfSG, die regelt, welchen Anforderungen das in § 37 Abs. 2 IfSG bezeichnete Wasser entsprechen muss, um dieser Vorschrift zu genügen, existiert aber bislang nicht, sodass die im Bescheid getroffenen Regelungen jedenfalls nicht auf diese Variante gestützt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 - juris Rn. 25).

    Denn § 37 Abs. 2 IfSG findet seit der Neuregelung des § 37 Abs. 2 Satz 1 IfSG im Jahre 2017 grundsätzlich auf alle Badegelegenheiten beziehungsweise deren Wasser Anwendung (vgl. BT-DRs. 18/10938, S. 71; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 - juris Rn. 24, 25).

    (1) Um eine Maßnahme, die dazu dient, die Einhaltung der Vorschriften des § 37 Abs. 2 IfSG sicherzustellen, ergreifen zu können, ist lediglich eine abstrakte und keine konkrete Gefahr für die menschliche Gesundheit erforderlich (vgl. Pommer in Beck-OK Infektionsschutzrecht, Stand 1.4.2022; § 37 IfSG, Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 - juris Rn. 41).

  • VG Ansbach, 18.12.2019 - AN 14 K 18.01646

    Untersuchungsanordnungen betreffend ein Naturfreibad

    Im Übrigen wären selbst bei angenommener Anwendbarkeit der BayBadeGewV Maßnahmen nach § 39 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 2 IfSG nicht ausgeschlossen, da § 37 Abs. 2 IfSG alle Schwimmgelegenheiten erfasst (vgl. z.B. § 7 Abs. 2 BayBadeGewV; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 -, juris Rn. 24: da die gemäß dem IfSG vorgesehene Rechtsverordnung zur Bestimmung, welchen Anforderungen das in § 37 Abs. 2 IfSG bezeichnete Wasser entsprechen muss, bisher nicht erlassen worden ist, erfolgte zum 25. Juli 2017 eine Gesetzesänderung, um alle Gewässer zum Baden, also auch das "sonstige Wasser" mit zu erfassen.).

    Eine konkrete Gefahr ist für eine auf § 39 Abs. 2 Nr. 1 IfSG gestützte Anordnung wegen des Besorgnisgrundsatzes des § 37 Abs. 2 IfSG nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 20 CS 19.1618 -, juris Rn. 21).

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